26.05.2020
UK kündigt neuen Zolltarif nach dem Brexit an
UK kündigt neuen Zolltarif nach dem Brexit an
Um nach dem Brexit erfolgreiche Handelsgespräche führen zu können, hat das Vereinigte Königreich (UK) einen neuen globalen Zolltarif (UK Global Tariff, UKGT) angekündigt, der am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.
Die britische Regierung verfolgte am 19. Mai vier Hauptansätze für den neuen Tarif und veröffentlichte Einzelheiten, die im Online-Tarif enthalten sind. Für die meisten Importeure gelten jedoch nur zwei dieser Ansätze:
- Liberalisierte Zolltarife: Ungefähr 15% der aktuellen Zollpositionen (Unterpositionen) erfahren eine Reduzierung auf Null.
- Vereinfachte Zolltarife: Zolltarife wurden abgerundet oder „zusammengefasst“, um Zollsätze als einzelnen Prozentsatz ausdrücken zu können. Diese Regelung bedeutet minimale Zollsenkungen von maximal 0,9 %. Sie betrifft knapp über ein Drittel aller Tarif- (Unter-)Positionen.
Laut Reuters soll mit dem neuen Zolltarif das von einigen UK-Beamten als übermäßig kompliziert beschriebene System der EU vereinfacht werden. Außerdem soll er Großbritannien dabei helfen, Handelsvereinbarungen mit den USA, den EU-angehörigen Ländern und anderen Partnern abzuschließen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Systems werden durch den Tarif 30 % der derzeitigen Unterpositionen des Zolltarifs entfernt, indem verschiedene bestehende Unterpositionen zusammengeführt werden. Dies vereinfacht den Tarif, schafft aber auch viele 10-stellige Codes ab, die ein Großteil der Importeure bisher genutzt hat.
Im Folgenden finden Sie wichtige Erkenntnisse zur Vorbereitung auf das Ende der Brexit-Übergangsphase und des grenzfreien Zugangs zur EU:
- Viele 10-stellige Codes werden ungültig, die relevanten Produkte müssen neu klassifiziert werden. Überprüfen Sie unbedingt Ihre aktuelle Brexit-Planung angesichts der neuen Zollsätze und der Klassifizierungen, die Sie beim Import in die EU für bestehende Produkte verwenden.
- Prüfen Sie die nach dem Brexit geltenden Zollbestimmungen. Achten Sie hier besonders auf die neuen Raten, die auf Ihre Produkte erhoben werden.
- Wenn Sie derzeit für Ihre Importwaren auf ein Freihandelsabkommen zurückgreifen, prüfen Sie die für Sie geltenden Zollbestimmungen, falls das Freihandelsabkommen bei Inkrafttreten dieses neuen Zolltarifs nicht durch eine neue Vereinbarung ersetzt wird. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die aktuell geltenden Obergrenzen Ihrer Customs Comprehensive Guarantee und/oder Duty Deferment Facility.
Für etwa 40 % der Positionen ergeben sich keinerlei Änderung der Zollsätze im Vergleich zum aktuellen Stand. Darüber hinaus bleiben knapp 75 % aller Unterpositionen unverändert oder erfahren nur eine geringfügige Korrektur des Zollsatzes von weniger als 0,9 %.
Wenn Sie mehr über die Auswirkungen des neuen UK Global Tariff auf Ihr Unternehmen erfahren möchten, wenden Sie sich gern an einen unserer Zollexperten von Flexport.