19.06.2020
Brexit-Übergangsregelung: Großbritannien stimmt gegen Verlängerung
Brexit-Übergangsregelung: Großbritannien stimmt gegen Verlängerung
Nach einigen Hoffnungen hat Großbritannien der Europäischen Gemeinschaft nun offiziell bestätigt, dass es für den Brexit keine Verlängerung der Übergangsphase über 2020 hinaus geben wird. Um diesen Standpunkt zu bekräftigen, kündigte der britische Minister des Cabinet Office via Twitter an, das Großbritannien volle politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zurückerlangen möchte.
Die Klarheit darüber, wann die Übergangszeit endet, lässt jedoch noch viele Fragen zu den nächsten Schritten offen. Die folgenden Informationen sollen Shippern dabei helfen, Lösungen für ungeklärte Fragen zu finden und sie durch die kommende 6-monatige Übergangsphase zu begleiten.
Neue Zollsituation - Mit oder ohne neuem Abkommen
Ob die Übergangsphase mit einem neuen Freihandelsabkommen oder in einem No-Deal-Brexit endet ist bisher unklar, Zollanmeldungen müssen jedoch in beiden Fällen eingereicht werden. Mike Bing, Director of Customs Compliance bei Flexport stellte vor Kurzem klar, „... ob ein Handelsabkommen zustande kommt oder nicht, das ändert NICHTS daran, dass Zollanmeldungen weiterhin ausgefüllt werden müssen. Ein neues Freihandelsabkommen löst nicht automatisch alle Probleme, es senkt lediglich in geringem Umfang die Zölle. Die größte finanzielle Belastung für die Lieferkette und der eigentliche Aufwand bleibt die Zollanmeldung an sich.“
Gelockerte Grenzkontrollen sind keine langfristige Lösung
Damit der Brexit die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 nicht zusätzlich verschärft, hat die britische Regierung bereits beschlossen, die Kontrollen für nach Großbritannien eingeführte Waren im ersten Halbjahr 2021 flexibel zu handhaben.
Wie jetzt angekündigt wurde, plant UK eine schrittweise Einführung vollständiger Grenzkontrollen. Die genaue Bedeutung der „lockeren Handhabung“ oder der phasenweisen Einführung der vollständigen Grenzkontrollen bleibt jedoch unklar. Als Reaktion darauf hat die WTO ihre Absicht bekundet, die „lockere Handhabung“ im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die Meistbegünstigungsklausel (MFN) zu überwachen. Diese sind Teil des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), das den Warenhandel für alle Mitglieder der WTO regelt und eine unterschiedliche Behandlung von Handelspartnern ohne Freihandelsabkommen verbietet. Diese Ankündigung versieht die Zukunft der „lockeren Handhabung“ mit einem großen Fragezeichen. Zudem veranlasst die Unklarheit über die neue Situation Importeuren zur Vorsicht und zur entsprechenden Anpassung ihre Lieferketten, um einen unterbrechungsfreien Warenverkehr sicherzustellen.
Eine komplizierte Grenzsituation wird zur Herausforderung
Eine der größten Herausforderungen bei den Brexit-Verhandlungen waren die zu erwartenden Schwierigkeiten an den Grenzübergängen nach Nordirland, welches zum Vereinigten Königreich gehört, sowie nach Irland, das Teil der EU ist. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Leiter der EU-Delegation für die Brexit-Verhandlungen, Maros Sefcovic, bestätigte letzten Freitag, dass die Frage der inneririschen Grenze in einem Fachausschuss diskutiert wird und betonte, dass „Worten jetzt Taten folgen müssen, und zwar schnell“. Zusätzlich unterstrich er die Verpflichtung beider Parteien, das Karfreitagsabkommen von Belfast zu respektieren.
Importeure, die zwischen der Republik Irland, Nordirland und Großbritannien Handel treiben, sollten sich jetzt die Unterstützung eines erfahrenen Logistikpartners sichern, der sie bei der Abwicklung der neuen bürokratischen Anforderungen ab dem 1. Januar 2021 professionell unterstützen kann. Her Majesty’s Revenue and Customs (HMRC, die königliche Steuer- und Zollbehörde) empfiehlt Importeuren, die Newsletter und Updates unter gov.uk zu abonnieren.
Lösungen für den regionalen Handel
Unternehmen, die ein Zolllager auf dem europäischen Festland verwalten und von und nach Großbritannien versenden, sollten möglicherweise Transitverfahren (T1) für Waren in Betracht ziehen, die über die EU nach Großbritannien transportiert werden, da Großbritannien weiterhin Teil des Common Transit Convention (CTC) bleibt. Damit können doppelte Zölle vermieden werden, wenn die Güter das Lager in der EU verlassen und wieder ins Vereinigte Königreich eingeführt werden oder umgekehrt.
So kann Ihnen unser neues britisches Büro in London helfen:
- Verzollung und Zollabfertigung in allen größeren Häfen in Großbritannien, einschließlich Nordirland und der Republik Irland
- Möglichkeit der Zollabfertigung in allen EU-Mitgliedsstaaten
- Beratung bei komplexen Zollangelegenheiten, insbesondere in diesem neuen Zollumfeld
Neue Lösungen mit Hilfe von Technologie
Mit dem Jahr 2020 endet auch die Übergangsperiode und der Brexit wird für den Welthandel zur Realität. Ein Zollagent kann bei der Vorbereitung dieser komplexen Veränderung unterstützend begleiten. Auch der im Vereinigten Königreich angedachte, phasenweise Ansatz der „lockeren Handhabung“ entbindet nicht von Zollanmeldungsformalitäten für Importe ins Vereinigte Königreich oder in die EU. Die Nachfrage nach Zollagenten, die Export- und Importerklärungen für den Handel zwischen Großbritannien und dem europäischen Festland einreichen können, wird hoch sein.
Für Importeure, die auf der Suche nach effizienten Sammelanmeldungen und vollständig transparenten Lieferketten sind, ist eine integrierte, technologiebasierte Lösung eine sehr interessante Möglichkeit. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, zuverlässige Import- und Exportdaten zu sammeln und daraus jederzeit verfügbare Daten zu gewinnen. Diese Transparenz verhilft Teams und Zollagenten zu einem besseren Verständnis der Supply Chain. Sie hilft auch, HS-Klassifizierungs- oder Bewertungsprobleme leichter zu lösen und gleichzeitig potenzielle Zolleinsparungen durch spezielle Einfuhrregelungen wie z. B. wie der Zollbefreiung für aktive Veredelungen zu finden.
Um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei den Vorbereitungen für den Brexit-Übergang helfen können, wenden Sie sich gerne direkt an unsere Flexport Experten für Zoll- und Handelsberatung.