21.08.2020
Brexit: Was jetzt bei Im- und Export zu beachten ist
Brexit: Was jetzt bei Im- und Export zu beachten ist
Der Brexit ging mit vielen Herausforderungen einher. Häufige Änderungsvorschläge bezüglich der Regelungen, die die Warenströme ins und aus dem Vereinigten Königreich steuern sollten, erschwerten die Umsetzung zusätzlich. Während sich einige der erwarteten Änderungen im letzten Jahr bewahrheitet haben, bleibt anderes unverändert. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie jetzt achten sollten.
Zollvertretung
In der EU gibt es zwei Arten der Zollvertretung:
Direkte Vertretung: Ein Unternehmen ist haftbar für die Informationen auf der Zollerklärung, die der Vertreter im Namen des Unternehmens abgibt.
Indirekte Vertretung: Der Vertreter ist bis zu drei Jahre lang vollumfänglich haftbar für die Einfuhrerklärung.
Es gibt zwei Fälle, in denen Unternehmen bis zum 1. Januar eine Vertretung vorweisen müssen.
- Im Vereinigten Königreich niedergelassene Unternehmen, die keinen EU-Sitz haben und Waren direkt in die EU importieren oder in die EU befördern:
Auf britischer Seite können Importeure bis zum 1. Januar weiterhin direkt vertreten werden; danach benötigen sie eine INDIREKTE Vertretung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertreter vollumfänglich haftbar und übernimmt die Verantwortung für mögliche Bußgelder, die innerhalb von drei Jahren nach der Zollanmeldung anfallen können. Dies wird vermutlich die Zollkosten erhöhen. Außerdem kann es die Auswahl an Zollvertretern einschränken, wenn diese die Verantwortung nicht übernehmen möchten.
- In der EU niedergelassene Unternehmen, die keinen Sitz im Vereinigten Königreich haben und Waren direkt in das Vereinigte Königreich importieren oder befördern:
In der EU niedergelassene Unternehmen ohne Sitz im Vereinigten Königreich, die in das Vereinigte Königreich importieren, werden ab dem 1. Januar indirekt durch ihre Vertreter repräsentiert. Um Unterbrechungen zum Jahresbeginn zu vermeiden und die Haftungsverantwortlichkeiten zu klären, sollten Importeure bereits jetzt ihre Vertreter kontaktieren.
Incoterms und Handelsvereinbarungen
Unabhängig davon, ob Unternehmen importieren oder exportieren, sollten sie die Incoterms kennen, unter denen sie versenden. Mehr noch müssen sie sicherstellen, dass die Warenempfänger mit den voraussichtlichen Änderungen im neuen Jahr einverstanden sind. Verkaufsvereinbarungen muessen gegebenenfalls aktualisiert werden, sodass die Incoterms berücksichtigt werden, die den neuen Zollvorgaben entsprechen.
Bei Versand nach Incoterm EXW, DDP und DAP müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden:
- Shipper, die unter DDP-Bedingungen versenden, müssen die örtlichen Ex- und Importerfordernisse im Drittland erfüllen. Dafür brauchen sie eventuell einen indirekten Vertreter.
- Unternehmen, die unter EXW-Bedingungen einkaufen, müssen möglicherweise die Ein- und die Ausfuhrzollabfertigung in einem Drittland durchführen. Dies kann in einigen Fällen Probleme verursachen, beispielsweise bei Exporten aus den Niederlanden. Diese haben angekündigt, dass ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen ab dem 1. Oktober 2020 nicht mehr als eingetragener Exporteur auftreten kann.
- Wenn ein Unternehmen unter DAP-Bedingungen verkauft, muss es unter Umständen örtliche Transitdokumente für ein Lager vor Ort ausstellen – entweder vom Hafen oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat.
Zollerklärung und Zollkontrollen
Obwohl die meisten Importeure und Exporteure einen Vermittler für die Zollanmeldung beauftragen, sind zuvor zwei Faktoren zu beachten: Expertise und Kosten.
Wenn es um Expertise geht, haben Zollvertreter die nötige Erfahrung mit der Abfertigung von Produkten, der Klassifizierung, Bewertung und speziellen Verfahren, die die Compliance innerhalb der Supply Chain stärken können. Zusätzlich können Importeure das vereinfachte Zollfrachtverfahren Customs Freight Simplified Procedures (CFSP) bei der Zollanmeldung nutzen. Dieses Verfahren vereinfacht die Einfuhr durch eine schnellere Abfertigung bestimmter Arten von Waren an der Grenze. Es verursacht jedoch auch mehr Verwaltungsaufwand für den Vertreter und den Importeur, wodurch die Kosten pro Abfertigung steigen können. Sprechen Sie mit einem Vertreter oder Handelsberater, um die richtige Wahl für Sie zu treffen.
Die Zollkontrolle erfolgt zusammen mit der Zollerklärung. Allerdings gilt es für Importeure zu wissen, ob die Waren an der Grenze oder an einer separaten Grenzkontrollstelle kontrolliert werden. Obwohl die britische Regierung einen neuen, dreistufigen Ansatz angekündigt hat, hat dieser keinen Einfluss auf die Garantie einer Kontrolle. Vielmehr werden über einen bestimmten Zeitraum schrittweise weitere Grenzkontrollstufen eingeführt. Die erste Stufe wird sich von Januar bis Juli nächsten Jahres erstrecken. Beauftragen Sie einen Vertreter oder Handelsberater, der mit den Anforderungen vertraut ist.
Falls das Vereinigte Königreich vor dem 1. Januar ein Abkommen mit der EU aushandelt, könnten sich einige dieser Prozesse ändern. Unabhängig davon werden jedoch weiterhin Zollerklärungen notwendig.
Der neue britische Zolltarifplan
Im Mai wurde ein vorläufiger Gesamtzolltarif für Großbritannien veröffentlicht, der am 1. Januar 2021 den gemeinsamen (EU-)Außenzolltarif ersetzen wird. Die britische Steuer- und Zollbehörde HMRC hat jedoch angekündigt, dass es möglicherweise einige weitere Änderungen geben wird. Importeure sollten sich aus zwei Gründen mit dem neuen Zolltarif auseinandersetzen:
- Um die Änderungen bei den Landed Costs zu verstehen.
- Um festzustellen, ob infolgedessen Waren neu klassifiziert und ERP-Systeme aktualisiert werden müssen.
Die Zusammenarbeit mit einem Vertreter, der die SKU-Daten verwalten und gleichzeitig die voraussichtlichen Landed Costs auf einer Plattform abbilden kann, wird ab dem 1. Januar einen entscheidenden Vorteil darstellen.. Mit unserer Plattform können unter anderem große SKU-Datenbanken verwaltet werden.Zudem ist eine Lieferung von Berichten zu den Landed Costs in mehreren Zolltarifplänen/Rechtssystemen möglich.
Freihandelsabkommen
Großbritannien ist dabei, eigene Freihandelsabkommen mit diversen Ländern wie den USA und Japan auszuhandeln. Wenn diese Verhandlungen nicht bis zum 1. Januar abgeschlossen sind, müssen die Unternehmen prüfen, welche Auswirkungen sich durch die Anwendung der vollen Zollsätze auf Importe ergeben. Den Zollsätzen vieler Waren droht eine drastische Erhöhung.
Unternehmen werden ihre internen Compliance-Prozesse aktualisieren und dabei die EU und Großbritannien separat betrachten müssen – abhängig von der Entwicklung des Zolltarifs in den kommenden Jahren.
Buchhaltung bei Umsatzsteuerrückstellung
Das Border Operating Model von Großbritannien, das am 13. Juli veröffentlicht wurde, bietet einen Einblick in die Buchhaltung bei Umsatzsteuerrückstellung und wie sie nach dem Ablauf der Übergangsfrist verwendet wird. Unternehmen werden ihre Vertreter darüber informieren müssen, dass sie die Umsatzsteuerrückstellung nutzen wollen. Bei diesem Modell wird das C79 durch einen vom HMRC ausgestellten Bericht ersetzt. Interessant dabei: Buchhaltung bei Umsatzsteuerrückstellung wird nicht zusammen mit der GASP und Anschreibung in der Buchführung des Anmelders verwendet.
Warenbewegungen innerhalb eines Unternehmens, zwischen unterschiedlichen Tochterfirmen
Güter auszutauschen, verursacht komplexe Abhängigkeiten in der Zollwertermittlung. Daher ist es wichtig, Transfer-Pricing-Analysen zu erstellen, die an mehrere EU-Mitgliedsstaaten und Großbritannien angepasst sind. Diese Analysen einzurichten, kann zwar kostspielig sein, langfristig können sie jedoch mögliche Zollstrafen und rückwirkende Zollzahlungen verhindern.
Die Komplexität des Zolls kann eine große Herausforderung sein. Durch den Brexit und seine verschiedenen Phasen haben diese jedoch noch deutlich an Komplexität gewonnen. Durfen wir Sie bei der Anmeldung und Verzollung Ihrer Sendungen unterstützen? Dann wenden Sie sich direkt an unsere Flexport Zollexperten.