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Dangerous Goods blog 7-1-20
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08.07.2020

Gefahrguttransporte sicher entschärfen: Eine Checkliste

Gefahrguttransporte sicher entschärfen: Eine Checkliste

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Am letzten Wochenende wurden überall in den USA Gefahrgüter in den Himmel geschossen. Großes Feuerwerk trotz COVID-19-Abstandsregeln und dicht gedrängte Menschenmengen, die unerlaubt auf die Straßen strömen – die Feierlichkeiten zum 04. Juli sehen in diesem Jahr wohl anders aus als in den Jahren zuvor, die technischen Details der globalen Supply Chain bleiben jedoch dieselben.

Gefahrgüter erfordern weit mehr Vorsicht und Sorgfalt als andere Sendungen, da ihre chemische Zusammensetzung die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender oder gesundheitsgefährdender Unfälle erhöht. Da Feuerwerkskörper viele unterschiedliche pyrotechnische Mischungen enthalten können, sind sie ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, gefährliche Waren auf den Transport entsprechend vorzubereiten.

Erfahren Sie, wie Sie riskante Gefahrguttransporte relativ vorhersehbar machen können.

Die Risiken kennen

Das Importvolumen für Feuerwerkskörper ist im Jahresvergleich ungefähr um 35% gesunken. Noch 2019 wurde Feuerwerk im Wert von über 335 Mio. USD in die USA importiert.

Bei einem Transportunfall gäbe das einen gewaltigen Knall – dennoch wären nicht nur die Spediteure der Feuerwerkskörper finanziell in der Pflicht. Das auf See geltende Prinzip der großen Havarie verteilt die Kosten zur Rettung des Schiffs, der Crew und der Waren anteilig auf alle Beteiligten, also auch auf Spediteure, deren Güter unbeschadet bleiben. Eine Frachtversicherung ist daher für alle Spediteure, unabhängig von ihrer Ladung, ein absolutes Muss.

Die meisten Feuerwerkskörper für den Privatgebrauch werden im Rahmen des UN-Klassifizierungssystems für den Transport von Explosivstoffen eingestuft. Bei sicherem Versand gelten sie als relativ ungefährlich, müssen aber mit bestimmten Gefahrenkennzeichen versehen werden, wodurch die Versandkosten steigen.

Auch Luftfracht, die für bestimmte Arten und Mengen von Feuerwerkskörpern bereits vorgeschrieben ist, konfrontiert Spediteure mit höheren Kosten und unvorhersehbaren Kapazitätsengpässen. Hochexplosive Feuerwerkskörper dürfen, anders als andere Güter, nicht im Laderaum von Passagierflugzeugen transportiert werden.

Beim Gefahrguttransport ist demnach entscheidend, dass Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation entsprechend der aktuellsten Compliance-Vorschriften vorgenommen werden.

Sicherer Versand

Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Verladung und Transport von Feuerwerkskörpern ist relativ unkompliziert. Jeder, der Feuerwerkskörper transportiert oder deren Transport veranlasst, muss eine staatlich anerkannte Schulung absolviert haben. Diese Schulung soll die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, unter anderem bei Verpackung, Kennzeichnung beziehungsweise Etikettierung, Dokumentation und Zollerklärung, sicherstellen. Ein besonders hohes Maß an Vorsicht verringert die Gefahr für alle Beteiligten und minimiert den Schaden im Falle einer Explosion.

Zu den gängigen Standardverfahren gehören die Begrenzung der pro Behälter transportierten Mengen, der Einsatz geeigneter Verpackungsmittel und -methoden sowie die Vermeidung einer gemeinsamen Lagerung mit nicht kompatiblen Materialien mittels Separierung der Feuerwerkskörper von anderen Containern.

Teile dieser Praxis, wie die Trennung von Explosivstoffen hinter einer stählernen Schottwand, sind in Frachtabkommen und -vorschriften wie dem IMDG-Code festgeschrieben.

Andere entsprechen einer gängigen Praxis, zum Beispiel, dass leicht brennbare Feuerwerkskörper, wie Römische Lichter, möglichst dicht gepackt werden müssen, um Reibung während des Transports zu vermeiden. Details erfordern weitergehende Sachkenntnis, beispielsweise dass Raketen im rechten Winkel zueinander oder mit gegenüberliegenden Köpfen verpackt werden, und nicht alle in eine Richtung zeigen.

Darüber hinaus empfehlen Experten zur Minderung eines potenziellen Warenverlusts mit Feuerwerkskörpern beladene Container mit leeren Containern zu umgeben, Container nur zur Hälfte zu beladen oder das Gewicht auf zwei Tonnen pro 20 TEU zu beschränken.

Während die Verladevorschriften bei Details wie Blitzschutz, Auslegung der Bordelektrik und Schottschleusen sehr detailliert sein können, gibt es für die Schiffe selbst unter Umständen keine Gefahrgutbeschränkungen.

Das bedeutet, die Shipper sind dafür verantwortlich, dass das Personal gut geschult und auf dem aktuellen Stand ist, und dass Waren sicher verpackt und ordnungsgemäß deklariert sind. Dadurch soll eine sichere Güterüberfahrt für alle Stakeholder gewährleistet werden – auch für jene auf derselben Fahrt, die vielleicht unbekannt sind.

Checkliste für Gefahrguttransporte

Vor dem Versand gefährlicher Güter sollten Sie folgende Leitlinien prüfen, um sicherzustellen, dass alle Gefahrgüter gekennzeichnet und sicher verladen sind, damit andere Waren geschützt bleiben.

  • Überprüfen Sie, ob die Waren unter eine der neun Gefahrgutklassen fallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihren Logistikpartner und lassen Sie sich entsprechend fortbilden.
  • Fragen Sie den Hersteller, ob er gemäß den Vorschriften zugelassenes Verpackungsmittel verwendet. So benötigen beispielsweise lose Feuerwerkskörper aus Sicherheitsgründen eine UN-geprüfte Verpackung. Erfragen Sie die Einzelheiten.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Logistikpartner Erfahrung mit Gefahrgütern hat und über eine entsprechende Zulassung verfügt. Lassen Sie sich die Zulassung vorlegen.
  • Prüfen Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Erarbeiten Sie unbedingt einen Notfallplan, falls es zu Schadensersatzforderungen, zivilrechtlichen Sanktionen oder sonstigen Haftungsverpflichtungen kommt.

Entsprechende Sorgfalt und die Unterstützung zugelassener Experten im Logistik-Team verringern das Risiko eines Unfalls mit Gefahrgütern. Erfahren Sie mehr zum Aufbau einer sicheren, konformen Supply Chain für Feuerwerkskörper und andere Gefahrgüter. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und senden Sie eine E-Mail an dg@flexport.com.

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