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02.10.2020

Gefahrgutanmeldung sorgt für sicheren Transport von Gefahrgut per Luftfracht

Gefahrgutanmeldung sorgt für sicheren Transport von Gefahrgut per Luftfracht

Flexport Editorial Team

Der 1. Oktober markiert den ersten Jahrestag des „Dangerous Goods Occurrence Reporting Alert System“, eines Systems zur Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern. Dieses System wurde von der International Air Transport Association (IATA) eingerichtet, um der steigenden Anzahl von Zwischenfällen, insbesondere in Verbindung mit Lithium-Batterien, bei den ihr angehörenden Fluggesellschaften entgegenzuwirken.

Nach der Meldung kann jede Fluggesellschaft eine unabhängige Risikobeurteilung vornehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zu den vorrangigen Sicherheitsmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Folgen gehört die Gefahrguterklärung.

Gefahrgutmeldungen

Meldungen über die Nichteinhaltung der Vorschriften setzen voraus, dass Fluggesellschaften nicht konforme Frachtsendungen durch eine Kombination von Deep-Learning-Algorithmen, menschliche Inspektionen und Spürhunde erkennen.

Häufig sind Lithium-Batterien ein Risikoträger. Schätzungen zufolge wird die Nachfrage nach Lithium-Batterien bis 2024 um 22 % pro Jahr steigen.

Sie können zwar gefahrlos per Luftfracht transportiert werden, allerdings nur, wenn die internationalen Vorschriften und Standards eingehalten werden. Wenn sie unerkannt befördert werden, besteht Explosionsgefahr bei Druckänderungen in den Frachträumen.

Einhaltung der Vorschriften

Die Einhaltung der Vorschriften kann dazu beitragen, die Konsequenzen des Meldesystems zu vermeiden.

Alle Personen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, müssen zunächst eine formelle Schulung mit anschließender Zertifizierung absolvieren. Als nächstes ist die Gefahrguterklärung von Herstellern oder Suppliern auszufüllen. Dieses Formular ist gesetzlich vorgeschrieben, enthält genaue Angaben zu den Waren und bestätigt, dass der Spediteur seine Shipments gemäß den aktuellen Gefahrgutvorschriften vorbereitet hat.

Jeder zertifizierte Shipper kann die Erklärung ausfüllen. Doch häufig entscheiden sich Unternehmen für die Zusammenarbeit mit einer vertrauenswürdigen Spedition, die langjährige Erfahrung und ein eigenes Team für den Gefahrguttransport mitbringt. Die fachkundige Unterstützung von Experten kann von unschätzbarem Wert sein, da sich die geltenden Vorschriften unerwartet ändern können.

So müssen beispielsweise alle Shipper für den Transport von Lithium-Batterien in diesem Jahr die Sicherheitsdatenblätter (SDB) bis zum 1. Januar ändern, um die künftigen Auflagen der 2021 IATA Gefahrgutvorschriften (62. Auflage) einzuhalten. Ohne ein aktuelles und gültiges SDB dürfen Carrier keine Waren annehmen.

Dabei ist zu beachten, dass die in elektronischen Geräten, wie Smartphones oder Uhren, enthaltenen Lithium-Batterien in der Regel nicht als Gefahrgut eingestuft werden. Trotzdem müssen sie vor dem Transport noch korrekt gegenüber dem Carrier und/oder Spediteur deklariert werden. Wenn Shipments, die Lithium-Batterien enthalten, nicht korrekt deklariert werden, laufen Unternehmen Gefahr, dass sie im Dangerous Goods Occurrence Reporting Alert System registriert werden.

Wenn Sie an Informationen zur Einhaltung aller Vorschriften und Dokumentationsanforderungen interessiert sind, senden Sie eine E-Mail an dg@flexport.com oder nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Prüfung Ihrer Gefahrguttransporte wahr.

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