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06.01.2020

Incoterms® 2020: 11 Handelsklauseln – 5 wichtige Änderungen

Incoterms® 2020: 11 Handelsklauseln – 5 wichtige Änderungen

Flexport Editorial Team

Seit dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020. Sie haben das neue Jahrzehnt mit Änderungen in den internationalen Handelsbedingungen für den Transport von Gütern eingeläutet. Es gibt weiterhin elf Klauseln, jedoch fünf wichtige Änderungen für den globalen Markt.

Die neuen Incoterms® beinhalten moderne Begrifflichkeiten, legen die Messlatte bei den Themen Sicherheit und Versicherung höher und schaffen ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Verantwortung für alle Parteien.

Für alle Unternehmen, die sich auf die neuen Incoterms® 2020 umstellen, haben wir hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst – damit Sie die Segel in Sachen Logistik in Richtung Erfolg setzen können.

Global gedacht

Die Incoterms® legen fest, wer die Zahlung übernimmt und wer für die Waren während des Transports verantwortlich ist. Diese Bestimmungen für internationale Geschäfte sind unerlässlich geworden, sodass die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law = UNCITRAL) sie als weltweiten Standard für die Klärung von Streitigkeiten und Unstimmigkeiten heranzieht.

Der praktische Nutzen der Incoterms® hat sich über die Jahre erwiesen, doch zunächst zur Entstehungsgeschichte: Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce = ICC) hat 1936 sechs Klauseln als Standard eingeführt – fast 20 Jahre nach ihrer Begründung im Jahre 1919 – um auf diese Weise den globalen Handel nach dem Ersten Weltkrieg zu beleben und zu fördern sowie uneingeschränkten Wohlstand zu ermöglichen.

Heute gehören die USA, Europa und zum allerersten Mal auch China und Australien zu den Urhebern der Incoterms® 2020. Zusammen liefern sie ein umfassendes Konzept für die internationalen Aspekte der Logistik.

Die Änderungen für 2020 stellen die vierte Überarbeitung des Regelwerks innerhalb von 30 Jahren dar. Die Neuerungen waren notwendig, da der
florierende Handel seit 1990 kontinuierlich Veränderungen erfordert.

Incoterms® 2020: Alle elf Handelsklauseln auf einen Blick

Sieben der Terms gelten für alle Arten der Beförderung:

  • ExWorks (EXW)
    Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Güter für den Käufer zur Abholung bereitzustellen.
  • Free Carrier (FCA)
    Der Verkäufer liefert die Ware an einen Spediteur oder einen anderen vom Käufer definierten Beförderer.
  • Carriage Paid To (CPT)
    Der Verkäufer ist für den Transport der Ware zum Bestimmungsort und für die Zahlung der Kosten der internationalen Güter verantwortlich.
  • Carriage & Insurance Paid To (CIP)
    Der Verkäufer ist für den Transport der Ware zum Bestimmungsort, für die Zahlung der Kosten der internationalen Güter sowie für die Versicherung verantwortlich.
  • Delivered at Place Unloaded (DPU)
    Neuer Term 2020: Es handelt sich um den ehemaligen Term Delivered at Terminal (DAT)
    Der Verkäufer stellt dem Käufer die Güter durch Entladung an einem benannten Ort zur Verfügung.
  • Delivered at Place (DAP)
    Der Verkäufer muss die Ware dem Käufer am vom Käufer gewählten Ort bereitstellen.
  • Delivered Duty Paid (DDP)
    Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware an einem vorher vereinbarten Ort zur Verfügung stellen und alle damit verbundenen Kosten einschließlich der Entladung der Ware vom Frachtführer und etwaiger Zollverfahrenskosten und -tarife übernehmen.

Vier Terms speziell für die Beförderung über Binnen- und Seefahrt:

  • Free Alongside Ship (FAS)
    Der Verkäufer muss die Ware neben dem Schiff am Hafendock abliefern.
  • Free on Board (FOB)
    Der Verkäufer muss die Ware auf das vom Käufer gewählte Schiff verladen.
  • Cost & Freight (CFR)
    Der Verkäufer zahlt die Kosten und den Transport bis zum benannten Bestimmungsort und liefert die Güter an Bord eines durch den Käufer benannten Schiffs.
  • Cost, Insurance & Freight (CIF)
    Der Verkäufer zahlt die Kosten, den Transport und die Versicherung bis zum benannten Bestimmungsort und liefert die Güter an Bord eines durch den Käufer benannten Schiffs.

Die wichtigsten Änderungen

Seit Januar 2020 können Sie bereits die Verbesserungen für den Welthandel spüren, die daraus resultieren, dass die neue Vereinbarung allen Parteien Klarheit und Sicherheit bietet, einschließlich Unternehmen aus Ursprungs- und Schwellenländern sowie Beförderungsunternehmen.

Zunächst ist zu erwähnen, dass der Name einer der Terms geändert wurde. Diese Umbenennung soll es dem Anwender erleichtern, sich schnell für die richtige Incoterms®-Regel für den Kaufvertrag zu entscheiden.

Die Incoterms® 2020 beinhalten fünf wesentliche Änderungen:

  1. DAT ist jetzt DPU. Die Handelsbedingung Deliver at Terminal (DAT) heißt jetzt Delivered at Place Unloaded (DPU) und entspricht damit den Ansprüchen unserer modernen Zeit nach Flexibilität und Effizienz in Bezug auf den Entladeort.
  2. FCA füllt eine bisher bestehende Lücke. Die Regel Free Carrier (FCA) erleichtert es Verkäufern, Zahlungen von der Bank des Käufers zu erhalten. Oftmals müssen Verkäufer den Banken ein Bordkonnossement vorlegen, das die Lieferung der Güter bestätigt. Jedoch weigern sich Verfrachter meist, dem Verkäufer ein solches Bordkonnossement auszustellen, wenn sie die Güter durch einen Zwischentransport und nicht direkt vom Verkäufer erhalten, z.B. durch einen LKW. Der neue Incoterm sieht vor, dass Käufer die Verfrachter anweisen können, ein solches Bordkonnossement auszustellen.
  3. CIP erhöht den Versicherungsschutz. Die Incoterm Carriage and Insurance Paid To (CIP) verlangt nun nach einer All-Risk-Versicherungsdeckung gemäß ICC-A (LMA/IUA), während die Klausel Cost Insurance and Freight (CIF), der einzig anderen Incoterm, die den Verkäufer zu einer Versicherung verpflichtet, unverändert bleibt.
  4. Verkäufer können den Transport ihrer Güter nun selbst in die Hand nehmen. Die neuen Terms legen fest, dass Verkäufer künftig die Art der Beförderung ihrer Güter freier organisieren können. Die Neuerungen erlauben eine größere Vielfalt an Lösungen als das alte Prinzip eines dritten Transportdienstleisters und berücksichtigen die Tatsache, dass viele Verkäufer Transporte mit eigenen Transportmitteln wie beispielsweise LKW oder über den Luftweg durchführen.
  5. Die Sicherheit erhöht sich für alle. Seit den Incoterms® 2010 haben sich die von Import und Export gestellten Anforderungen exponentiell erhöht. Die neue Fassung der Terms aus 2020 bringt die spezifischen, neuen Aufgaben in Sachen Sicherheit für Güter, Geld und Dokumente unter den einzelnen Bedingungen zum Ausdruck.

Jede dieser kleinen Änderungen kann eine Reihe von Veränderungen für Ihre Supply Chain oder andere Operations mit sich bringen. Wie stark die Incoterms® 2020 Ihr Geschäft beeinflussen, hängt von den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens ab.

Da die Incoterms® lediglich im internationalen Handelsverkehr gelten, nehmen sie keinen Einfluss auf regionale Regelwerke und Begrifflichkeiten. So können diese beispielsweise nicht über die Zahlung von Umsatzsteuer, über Verbindungen mit Zollunionen bzw. nationalem Handel oder über
Legalbestimmungen wie z.B. „LTL-Stückgut“ oder „Vertragsbruch“ bestimmen.

Unser Vice President of Customs and Trade Advisory Tom Gould erläutert, wie Shipper mit den Incoterms® sogar Kosten sparen können:

„Der amerikanische Zoll sieht vor, dass Unternehmen ihre Transportkosten von der Produktionsstätte bis zum Hafen bei der Berechnung der Zollgebühren abziehen können, sofern sie Free on Board (FOB) kaufen und nur einen Logistikpartner nutzen.“

„Wenn sich ein Unternehmen diese Art von Fachwissen um die Incoterms® zunutze macht, kann es eine erhebliche Menge Geld einsparen.“

Eine Einbindung der Incoterms® in Ihre Verträge geschieht freiwillig und die Zeitplanung ist variabel. Wir raten, Ihre bestehenden Verträge mit eingebundenen Incoterms® darauf zu prüfen, ob sie das Jahr der Fassung enthalten. Die genaue Bezeichnung der Fassung ist eine der Bedingungen des Regelwerks – und wenn sie nicht aufgeführt wird, müssen im Streitfall auch die restlichen Bestimmungen mühevoll herausgearbeitet werden.

Es ist wichtig, dass für alle Ende 2019 begonnenen Verträge die anzuwendende Fassung benannt wurde, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Mit dieser Checkliste behalten Sie alles im Blick:

  • Prüfen Sie Ihre bestehende Verträge, die zur Erneuerung anstehen.
  • Bringen Sie Verträge und Dokumente auf den aktuellen Stand.
  • Überprüfen Sie Ihre Prozesse auf Einhaltung der Incoterms® 2020.
  • Formalisieren Sie umfassendere Sicherheit für Importe und Exporte.
  • Erhöhen Sie ggf. den Versicherungsschutz, um aktualisierte CIP zu erfüllen.
  • Weisen Sie die Verfrachter an, Konnossements unter den FCA auszustellen.
  • Erweitern Sie Ihre Operations, um anderen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Planen Sie die neuen Einstandskosten auf Grundlage der neuen Klauseln voraus.
  • Finden Sie Partner, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten.

Mehr über die Veränderungen, die die Incoterms® für den globalen Handeln mit sich bringen, erfahren Sie in unserem Incoterms Help Center.

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