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10.03.2020

Veränderungen im EU-Handel: Vorbereitungen auf die großen Veränderungen für niederländische Exporte

Veränderungen im EU-Handel: Vorbereitungen auf die großen Veränderungen für niederländische Exporte

This is Flexport's mark (alternative). It's the Flexport mark with white.

Wenn es um die neuesten Entwicklungen im europäischen Handel geht, ist der Brexit derzeit das Top-Thema. Aktuell sind innerhalb der EU jedoch auch weitere Veränderungen in Gange, die nicht ignoriert werden sollten. Die niederländische Zollverwaltung hat vor Kurzem ein Gesetz veröffentlicht, welches die Regelungen des Zollkodex der Union (UZK) umsetzt und im April in Kraft tritt. Alle, denen die UZK-Definition „Exporteur“ vertraut ist, werden von den Änderungen nicht überrascht sein. Dennoch: Die strikte Umsetzung könnte sich auf die aktuellen Betriebsabläufe auswirken und potenziell auch andere Mitgliedstaaten dazu bringen, dem niederländischen Beispiel zu folgen.

Die Herausforderung

Mit der Umsetzung der UZK-Definition haben niederländische Zollbehörden die festgelegte Definition eines „Exporteurs“ veröffentlicht und den Kreis der Personen, die als zollrechtliche Exporteure fungieren können, begrenzt. Dies bedeutet, wenn Sie ein Drittlandsunternehmen sind, welches EXW aus den Niederlanden versendet oder Zollerklärungen unter Ihrem im Ausland registrierten Unternehmen in den Niederlanden erstellen werden, kann dies Ihre Lieferkette erheblich beeinträchtigen. Ab dem 1. Januar 2021 könnten Unternehmen mit Sitz in Großbritannien, die als zollrechtliche Exporteure aus den Niederlanden exportieren, ebenfalls betroffen sein, da dann die Übergangsphase nach dem Brexit endet und die vollen Auswirkungen deutlich werden.

Bevor die Vorschriften am 1. April 2020 (mit Verzögerung vom 1. Dezember 2019) in Kraft treten, brauchen viele Unternehmen deswegen eine neue Strategie für den Export aus den Niederlanden. Dabei sind unterschiedliche Optionen denkbar.

Mögliche Lösungen

Vereinbarung anderer Incoterms mit Lieferanten
Abhängig vom Aufbau Ihre Verträge, kann eventuell Ihr Lieferant mit Sitz in der EU die Ausfuhranmeldung unter seinem Namen abgeben. Einigen Lieferanten wird die zusätzliche Verantwortung sicherlich nicht willkommen sein. Für andere könnte eine effektive Änderung des Incoterms zum FCA Standort des Spediteurs attraktiv sein. Mit dem FCA Standort des Spediteurs sollen Ex Works und andere Incoterms, bei denen das Nicht-EU-Unternehmen für den Export verantwortlich ist, vermieden werden. Natürlich sind Ex-Works-Verträge im internationalen Handel generell unklug, da für das ausländische Unternehmen damit fremde Gesetze und Vorschriften gelten würden und potenziell auch eine Umsatzsteuerpflicht entstehen könnte.

Einrichtung einer permanenten Präsenz in der EU
Wenn in Ihrer Supply Chain häufig niederländische Häfen für Exporte genutzt werden, könnte es ratsam sein, eine permanente Präsenz in der EU einzurichten. Mit einem offiziellen Standort ließe sich größtmögliche Stabilität für Ihre Exporte aus den Niederlanden erreichen. Je nach genauem Arrangement erhalten Sie damit aus geschäftlicher Perspektive zudem die langfristigste und nachhaltigste Lösung.

Bestimmungen ändern sich kontinuierlich und auch innerhalb der Branchen gibt es immer wieder Veränderungen. Um die möglichen Optionen auszuloten, die diese Veränderungen für Unternehmen für Kosten, Zeitvorgaben, Umsatzsteuerauswirkungen und Haftungsrisiko bedeuten, hilft es den Rat von Experten suchen. Ausgerüstet mit diesem Wissen erkennen Unternehmen leichter, welche Lösungen das gegebene Risiko begrenzen und das Erreichen der Unternehmensziele nicht zu gefährden.

Mithilfe der Flexport-Zollberatung können Sie einfach und unkompliziert auf Veranderungen der Zollvorschriften reagieren und auf Auswirkungen besser reagieren.

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