20.02.2020
Brexit Update: Vorbereitungen für 2021
Brexit Update: Vorbereitungen für 2021
Nun ist der Brexit offiziell. Auch wenn bis zum 1. Januar 2021 zunächst noch als ein Übergangszeitraum gilt. Erst danach werden sich die Regelungen für den Handel zwischen Großbritannien und der EU tatsächlich ändern – und die Auswirkungen des EU-Austritts zu spüren sein. Insbesondere für Unternehmen, die an den britischen EU-Exporten im Wert von [£291 billion](https://researchbriefings.parliament.uk/ResearchBriefing/Summary/CBP-7851 oder den EU-Importen im Wert von 357 Mrd. GBP beteiligt sind. Momentan besteht die beste Strategie darin, die einzelnen Stufen des Austrittsprozess, seine Herausforderungen und welche Schritte jedes Unternehmen zur Vorbereitung gehen kann, genau zu kennen.
Bis 2021 gilt auf dem Binnenmarkt noch „Business as usual“. Allerdings scheint ein einziges Jahr viel zu kurz für die Ausarbeitung des Freihandelsabkommens, das sich beide Seiten zum Ziel gesetzt haben. Zum Vergleich: Die Verhandlungen für die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und Japan dauerten jeweils rund sieben Jahre. Doch nicht nur die enge Frist macht dieses Freihandelsabkommen zu einer einzigartigen Aufgabe. Normalerweise sollen solche Verträge für Konvergenz sorgen, um den Handel zu erleichtern – im vorliegenden Fall steht aber Divergenz im Mittelpunkt der Verhandlungen. Als Folge des Brexits werden die EU und Großbritannien schon in Kürze nicht mehr denselben wirtschaftlichen und politischen Kurs verfolgen.
Als Allererstes müssen sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein Verhandlungsmandat einigen, dem die Europäische Kommission zustimmt und das den EU-Vertretern während der Gespräche als Leitlinie dient. Dieses wichtige Puzzleteil wird bis zum 25. Februar vorliegen. Somit verbleiben für die Verhandlungen und den Abschluss des Freihandelsabkommens ganze 10 Monate.
Angesichts dieses Zeitdrucks müssen beide Seiten ihre dringlichsten Themen in den Vordergrund stellen. Für Großbritannien gehört dazu vermutlich der einfache Export von Finanzdienstleistungen. Die EU hingegen wird ihre Fischereierlaubnis in britischen Gewässern behalten wollen. Noch komplizierter wird die Sache, weil die EU eine „Wettbewerbsgleichheit“ als nicht verhandelbaren Bestandteil des Abkommens fordert. Großbritannien kündigte bereits eine Ablehnung dieser Bedingung an, weil sie beispielsweise staatliche Subventionen für die Industrie in Nordengland verhindern würde.
Die britischen Politiker beharren darauf, dass sie durch den Brexit wieder eigene Regeln aufstellen möchten, anstatt Regeln auferlegt zu bekommen. Dennoch werden die EU-Gesetze wohl weiterhin den De-facto-Standard für viele (und damit auch britische) Unternehmen darstellen, die ausländische Märkte erschließen. Wie ein Kompromiss aussehen könnte, steht derzeit noch in den Sternen.
Angesichts all dieser Faktoren und der unterschiedlichen Prioritäten in einem engen Zeitrahmen ist zu befürchten, dass das Freihandelsabkommen nicht mehr als ein Grundgerüst darstellt, in dem die wichtigsten Punkte geregelt sind. Die übrigen Verhandlungen werden vermutlich erst nach dem Übergangszeitraum geführt. Darüber hinaus ist die Gefahr eines No-Deal-Brexits noch nicht gebannt. Wenn bis zum 1. Januar 2021 keine Einigung erzielt wird, gelten für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen zwischen Großbritannien und der EU wieder die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO). Dies würde für beide Seiten den Verlust der Präferenzbehandlung und die übliche Komplexität des internationalen Handels bedeuten. Unternehmen können sich aber schon jetzt vorbereiten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie über eine EORI-Nummer verfügen, die für die Zollabfertigung in der EU und Großbritannien erforderlich ist.
- Nutzen Sie die vereinfachten Verfahren, die Großbritannien eingeführt hat.
- Planen Sie die Erstellung von Zollanmeldungen und schalten Sie einen Zollagenten ein, der Sie bei der Einhaltung neuer Gesetze und Vorschriften beider Seiten unterstützt.
- Stellen Sie sich auf längere Transportzeiten für Waren von Großbritannien in die EU und umgekehrt ein. 2021 könnte es in den ersten Monaten durch die Einführung von Zollkontrollen zu Lieferverzögerungen kommen.
- Verfolgen Sie den Fortschritt der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen und informieren Sie sich auf den Websites der britischen Regierung und der [Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/info/european-union-and-united-kingdom-forging-new-partnership_en)regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen.
Für die Verhandlungen wurden bereits mehrere (unverbindliche) Fristen festgelegt. Dieser Zeitplan kann sich noch ändern, dient aber als Orientierungshilfe für den Verhandlungsfortschritt (oder dessen Ausbleiben) und als Erinnerung an Ihre eigenen Vorbereitungen auf die Veränderungen, die ab 2021 zu erwarten sind.
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